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Wie man einen Gutschein für das Schulungsprogramm 'Ich kann' erhält

Verfahren und Zeitplan zur Beantragung eines Gutscheins und zum Beginn der Schulung im Programm 'Ich kann'. Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigt si

Verfahren und Zeitplan zur Beantragung eines Gutscheins und zum Beginn der Schulung im Programm 'Ich kann'

1. Stellen Sie sicher, dass Sie auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigt sind.
2. Gehen Sie zu Ihrem örtlichen Arbeitsamt und reichen Sie einen Antrag ein (nach dem vom Arbeitsamt bereitgestellten Muster)
3. Bei der Ausfüllung des Antrags müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben, einschließlich einer Kopie Ihres Personalausweises und einer Kopie Ihres Mittlere-Reife-Zeugnisses.
4. Wenn Sie zur Genehmigung für den Gutschein genehmigt werden, werden Sie vom Arbeitsamt benachrichtigt – dies kann telefonisch, durch ein Benachrichtigungsschreiben oder auf andere Weise erfolgen. Sie können in der Zwischenzeit auch telefonisch nachfragen. Bei Genehmigung müssen Sie innerhalb von 5 Tagen zum Arbeitsamt gehen, um eine Benachrichtigung zur Aufnahme in die Schulung zu erhalten.
5. Mit der erhaltenen Benachrichtigung gehen Sie zum Büro der Kabinata BG OOD oder senden Sie diese per Kurier dorthin.
6. Der Schulungsanbieter (Kabinata BG OOD) unterzeichnet und stempelt einen Abschnitt Ihrer Benachrichtigung, in dem das Startdatum Ihrer Schulung und die Sprache, in der Sie unterrichtet werden, eingetragen werden. Wenn Sie die Benachrichtigung per Kurier gesendet haben, senden wir sie auf die gleiche Weise zurück.
7. Mit der gestempelten Benachrichtigung gehen Sie zurück zum Arbeitsamt. Innerhalb weniger Tage sollte Ihnen ein Gutschein ausgestellt werden. Bringen Sie den Gutschein zum Büro der Kabinata BG OOD.
8. Sobald wir Ihren Gutschein haben, unterzeichnen Sie einen Schulungsvertrag und beginnen dann die Schulung am in der Benachrichtigung angegebenen Datum.
9. Ab diesem Moment sendet Kabinata BG OOD Ihr Programm an das Arbeitsamt und sendet wöchentliche und monatliche Berichte an das Arbeitsamt.

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