Am 11. Oktober veröffentlichte die Agentur für Beschäftigung auf ihrer Website eine Mitteilung, dass die Bewerbungsfrist für Schulungen im Rahmen von „Ich kann mehr“ der 2. November ist.
Zunächst war nur das Startdatum bekannt gegeben worden, ab dem die Annahme von Bewerbungsunterlagen für Schulungen nach „Ich kann mehr“ beginnt – der 15. Oktober. Jetzt ist auch die Bewerbungsfrist bekannt.
Die Arbeitsbüros werden in diesem Zeitraum mit verlängerter Arbeitszeit geöffnet sein, heißt es in der Mitteilung der AA.
erforderlich für die Bewerbung nach „Ich kann mehr“ sind die folgenden:
- Erklärung;
- Antrag (online ausfüllen und zum Ausdrucken herunterladen);
- Kopie des Abschlusszeugnisses (für Hochschulabsolventen und für Sekundarabschluss), auf jeder Seite mit dem Text „beglaubigt mit dem Original“, wobei bei der Einreichung der Unterlagen das Original vorgelegt wird;
- Kopie des Personalausweises.
- BULSTAT-Bescheinigung für Selbstständige.
Die Erklärung und der Antrag können heruntergeladen und online ausgefüllt werden – sie werden nur in gedruckter Form akzeptiert, die Online-Formulare dienen nur zum erleichterten Ausfüllen und Ausdrucken.
Falls die Namen in Ihrem Abschlusszeugnis und/oder auf Ihrem Personalausweis unterschiedlich sind, müssen Sie eine „Erklärung zur Identität der Namen“ ausfüllen, die Sie hier herunterladen können.
Das Verfahren
für die Bewerbung nach „Ich kann mehr“ ist wie folgt:
- Einreichung von Antrag und Erklärung;
- Erhalt einer Benachrichtigung vom Arbeitsbüro, dass der Bewerber genehmigt wurde;
- Sprachniveau und Schulungsanbieter werden nach Genehmigung angegeben;
- Versand der Benachrichtigung durch den Bewerber an seinen gewählten Anbieter;
- Der Anbieter sendet die gestempelte Benachrichtigung an den Bewerber zurück;
- Mit der gestempelten Benachrichtigung erhält der Bewerber einen Gutschein vom Arbeitsbüro;
- Übergabe des Gutscheins an den Schulungsanbieter;
- Beginn des Trainings;
Das Recht zur Teilnahme an „Ich kann mehr“ haben Personen, die arbeiten:
- Unter einem Arbeitsvertrag;
- Selbstständig.
Haben kein Recht zur Teilnahme an „Ich kann mehr“ Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten (Staats- und Gemeindebedienstete, Innenministerium, Armee, Bildung, öffentliche und städtische Gesundheitseinrichtungen usw.).

