Teilnehmer des Programms 'Ich kann mehr' haben das Recht, insgesamt nicht mehr als 2 Schulungen in allen seinen Ausgaben in Anspruch zu nehmen – eine für berufliche Kompetenz und eine für Schlüsselkompetenz – sprachlich ODER digital.
Das heißt, wenn Sie sich für eine Sprachschulung im Programm anmelden oder diese bereits absolviert haben, haben Sie Anspruch auf nur noch eine weitere – berufliche, nicht aber für digitale Kompetenz oder Sprachkompetenz.
Und wenn Sie sich für eine berufliche Schulung anmelden oder diese bereits im Programm 'Ich kann mehr' in Anspruch genommen haben, haben Sie Anspruch auf nur noch eine Sprachschulung oder eine zur digitalen Kompetenz.
Personen, die Schulungsmöglichkeiten in Projekten und Programmen genutzt haben, die aus dem OP 'HRE', dem Programm FAR, dem Staatshaushalt oder einer anderen öffentlichen Quelle finanziert wurden, können keinen Gutschein für die gleiche Schulung erhalten.
Die Bewerbung für 2 Schulungen gleichzeitig erfolgt mit einem separaten Dokumentensatz für jede. Die Dokumente – Erklärung und Antrag – können online ausgefüllt und heruntergeladen werden, vollständig bereit zum Drucken (als .pdf-Datei) und zur Einreichung bei der Arbeitsbehörde.
Falls die Namen auf dem Diplom und/oder Ihrem Personalausweis unterschiedlich sind (z. B. bei Namensänderung nach Eheschließung), wird eine Erklärung zur Namensidentität ausgefüllt.
Alle erforderlichen Dokumente
für die Bewerbung im Programm 'Ich kann mehr' sind folgende:
- Erklärung und Antrag (Online-Ausfüllung und Download, vollständig zum Drucken und zur Einreichung bei der Arbeitsbehörde bereit – einschließlich Codes);
- Kopie des Diploms für abgeschlossene Ausbildung (für Hochschulabsolventen und für Sekundarschulabsolventen), mit dem Text auf jeder Seite 'beglaubigt nach dem Original', und bei Einreichung der Dokumente wird das Original vorgelegt;
- Kopie des Personalausweises.
- Karte mit BULSTAT für Selbstständige.
Das Verfahren
für die Bewerbung im Programm 'Ich kann mehr' ist das folgende:
- Einreichung des Antrags und der Erklärung;
- Erhalt einer Mitteilung von der Arbeitsbehörde, dass der Kandidat genehmigt ist;
- Niveau (für Sprache) und Schulungsanbieter werden nach Genehmigung angegeben;
- Der Kandidat sendet die Mitteilung an seinen gewählten Anbieter;
- Der Anbieter gibt die unterschriebene Mitteilung an den Kandidaten zurück;
- Mit der unterschriebenen Mitteilung erhält der Kandidat einen Gutschein von der Arbeitsbehörde;
- Vorlage des Gutscheins beim Schulungsanbieter;
- Beginn der Schulung.