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Auf welche 2 Schulungen nach 'Ich kann mehr' haben Sie Anspruch

Teilnehmer des Programms 'Ich kann mehr' haben das Recht, insgesamt nicht mehr als 2 Schulungen in allen seinen Ausgaben zu nutzen – eine für berufliche Kompetenz UND eine für Schlüsselkompetenz – spr

Teilnehmer des Programms 'Ich kann mehr' haben das Recht, insgesamt nicht mehr als 2 Schulungen in allen seinen Ausgaben zu nutzen –

  • eine für berufliche Kompetenz
    UND
  • eine für Schlüsselkompetenz
    • sprachlich
      ODER
    • digital.

Das heißt, wenn Sie sich für eine Sprachschulung im Rahmen des Programms bewerben oder diese bereits absolviert haben, haben Sie nur Anspruch auf eine weitere – berufliche, nicht aber für digitale Kompetenz oder Sprachkompetenz.

Und wenn Sie sich für eine berufliche Schulung bewerben oder bereits von einer solchen im Rahmen von 'Ich kann mehr' profitiert haben, haben Sie noch Anspruch auf eine Sprachschulung oder eine für digitale Kompetenz.

Personen, die Schulungsmöglichkeiten aus Projekten und Programmen genutzt haben, die aus dem OP 'HRE', dem FAR-Programm, dem Staatshaushalt oder einer anderen öffentlichen Quelle finanziert wurden, können keinen Gutschein für dieselbe Schulung erhalten.

Bewerbung für 2 Schulungen gleichzeitig erfolgt mit einem separaten Dokumentensatz für jede. Die Dokumente – Erklärung und Antrag, können online ausgefüllt und vollständig fertig zum Ausdrucken (in einer .pdf-Datei) und zur Einreichung bei der Arbeitsbörse heruntergeladen werden.

Falls die Namen in Ihrem Diplom und/oder Personalausweis unterschiedlich sind (z. B. bei Namensänderung nach der Heirat), füllen Sie eine Erklärung zur Identität der Namen aus.

Alle erforderlichen Dokumente

für die Bewerbung nach 'Ich kann mehr' sind folgende:

  • Erklärung und Antrag (online ausfüllen und vollständig zum Drucken und zur Einreichung bei der AB herunterladen – einschl. Codes);
  • Kopie des Diploms für abgeschlossene Ausbildung (für Hochschulabsolventen und für Sekundarschulabsolventen), mit dem Text auf jeder Seite 'beglaubigt mit dem Original', und der Originaltext wird bei der Dokumenteneinreichung vorgelegt;
  • Kopie des Personalausweises.
  • BULSTAT-Karte für Selbstständige.

Das Verfahren

für die Bewerbung nach 'Ich kann mehr' ist wie folgt:

  1. Einreichung von Antrag und Erklärung;
  2. Erhalt einer Mitteilung von der AB, dass der Kandidat genehmigt ist;
  3. Sprachniveau und Schulungsanbieter werden nach Genehmigung angegeben;
  4. Versand der Mitteilung durch den Kandidaten an seinen gewählten Anbieter;
  5. Der Anbieter sendet die gestempelte Mitteilung an den Kandidaten zurück;
  6. Mit der gestempelten Mitteilung erhält der Kandidat von der AB einen Gutschein;
  7. Übergabe des Gutscheins an den Schulungsanbieter;
  8. Beginn der Schulung;